我已经实施了一个宣读合同的演讲过程然而我无法停止说话的过程

问题描述

我有两个用于输入源的按钮。一个用于读取开始,另一个用于停止。

 <input type="submit" value=@Localizer["Read out"] name="readOut" class="btn btn-primary" />
 <input type="submit" value=@Localizer["Stop"] name="readOut" class="btn btn-primary" />

在我的帖子部分,我在调试器中看到命令以我想要的方式出现。

开始阅读过程按我的意愿开始。如果我按停止,我可以看到它运行到我已经取消所有的 else 部分。尽管如此,她还是继续说话:-)

代码如下:

        if (readOut != null)
        {
            using SpeechSynthesizer speechSynthesizer = new SpeechSynthesizer();
            var synthesizer = new SpeechSynthesizer();
            synthesizer.SetoutputToDefaultAudioDevice();
            var culture = CultureInfo.GetCultureInfo("de-DE");
            var voices = synthesizer.GetInstalledVoices(culture);
            var builder = new PromptBuilder();
            if (readOut != "Stop")
            { 
                builder.StartVoice(new CultureInfo("de-DE"));
                builder.AppendText("Verleihvertrag: zwischen Comparta AG Sonnhaldenstrasse 81 6331 Hünenberg im folgenden Comparta genannt und Ihnen als registriertes Talent des WorkCollaboration Portals im folgenden Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) genannt");
                builder.AppendText("I. BESONDERE VERTRAGSBESTIMmungeN: 1 VERTRAGSGEGENSTAND: Das Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) stellt sich persönlich der Comparta als geeignete Mitarbeitende Person (nachfolgend „eingesetztes Talent“ genannt) mit den für die Tätigkeiten gemäss Ziff. 2.1 erforderlichen Kenntnissen zur Verfügung. Das eingesetzte Talent ist durch diesen Arbeitsvertrag gemäss Artikel 319 ff. OR an den Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) gebunden. Das Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) versichert,die sich für ihn aus diesem Verleihvertrag ergebenden Verpflichtungen vertraglich überbunden zu haben.");
                builder.AppendText("2 VERTRAGSDURCHFÜHRUNG: 2.1 Tätigkeit und Qualifikation des eingesetzten Talents: Das Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) stellt der Comparta sich als Person zur Verfügung: Dritte müssen separat registriert werden und dürfen nicht untern diesem Vertrag handeln. Das eingesetzte Talent besitzt die berufliche Qualifikationen,welche er im Portal beschrieben und angeboten hat. Ein Einsatz erfolgt für einen definierten Kundenbedarf gemäss Plattform Zuweisung.");
                builder.AppendText("2.2 Arbeitsort: Der übliche Ort des Einsatzes ist bei der Kundenadresse. Ausnahmsweise kann das eingesetzte Talent mit Zustimmung an einem anderen Arbeitsort eingesetzt werden. ");
                builder.AppendText("2.3 Beginn des Einsatzes: Der Einsatz beginnt am gemäss Portalangabe.");
                builder.AppendText("2.4 Dauer des Einsatzes: ☒ Der Einsatz ist befristet und dauert – unter Vorbehalt einer Vertragskündigung bzw. -auflösung ge-mäss Ziff. 3.1 bis 3.4 und Ziff. 9 Absatz 3.");
                builder.AppendText("2.5 Arbeitszeiten und Ferien: Das Arbeitspensum beträgt die definierte Wunscharbeitszeit des Kunden mit der beschriebenen Leistungsbereitschaft des Talents. Änderungen sind in gegenseitiger schriftlicher Absprache (Portal Aktualaisierung) möglich. Das eingesetzte Talent erbringt seine Leistungen Portalangabe. Der Ferienanspruch des eingesetzten Mitarbeiters bestimmt sich nach seinem Arbeitsvertrag mit dem Verleihbetrieb. Der Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) ist dafür verantwortlich,dass er kein Angebot während seiner Ferien bei der Comparta über das Portal erstellt. Der Zeitpunkt des Ferienbezugs wird von der Comparta festgelegt,wobei die rechtzeitig vorgetragenen Wünsche des eingesetzten Mitarbeitenden möglichst berücksichtigt werden.");
                builder.AppendText("3 VERTRAGSBEENDIGUNG: 3.1 Grundsatz: Da der vorliegende Verleihvertrag auf eine bestimmte Kunden Nachfrage abgeschlossen sit,endet er mit seinem Einsatz.");
                builder.AppendText("3.2 Probezeit: Zeigt sich im Einsatzes,dass das eingesetzte Talent nicht über die zugesicherten Voraussetzungen und Fähigkeiten verfügt,um die übertragene Funktion oder Tätigkeit auszuüben,so hat die Comparta jederzeit das Recht,ohne Einhaltung einer Frist auf die Weiterbeschäftigung des eingesetzten Talents zu verzichten,wodurch der vorliegende Verleihvertrag fristlos aufgelöst wird. Das Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) hat für einen umgehenden Ersatz zu sorgen. Ferner wird der Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) gegenüber der Comparta schadenersatzpflichtig.");
                builder.AppendText("3.3 Fristlose Kündigung: Sofern sich der eingesetzte Mitarbeiter gegenüber der Comparta einer schwerwiegenden Verletzung seiner Pflichten,welche einen wichtigen Grund im Sinne des Arbeitsrechtes darstellt,zuschulden kommen lässt,kann der Verleihvertrag vom Comparta jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aufgelöst werden.");
                builder.AppendText("3.4 Vertragsänderung durch Kunden: Sollte ein zwischen der Comparta und dessen Kunden geschlossener Vertrag nicht weiterzuführen sein,weil der Kunde den Auftrag ändert oder aufkündigt,so endet der vorliegende Verleihvertrag zum Zeitpunkt,zu welchem das Vertragsverhältnis mit dem Kunden der Comparta endet.");
                builder.AppendText("4 HOnorAR: Die Comparta zahlt dem Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) für den Einsatz des eingesetzten Mitarbeiters CHF 40.00 (exkl. MwSt) pro geleistete Arbeitsstunde. Darin enthalten sind alle Sozialleistungen,Zulagen,Spesen und Nebenleistungen gemäss Arbeitsvertrag zwischen dem eingesetzten Mitarbeiter und dem Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant). Auf Weisungen der Comparta entstandene Spesen werden zusätzlich verrechnet. Es werden maximal die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden vergütet. Ist der eingesetzte Mitarbeiter – aus welchen Gründen auch immer – an der Arbeitsleistung verhindert,schuldet die Comparta kein Honorar. Angebrochene Stunden werden anteilsmässig ausbezahlt. Das Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) erhält monatlich auf Monatsende die Vergütung gemäss betätigtem Tätigkeitsbericht. Die Tätigkeiten müssen im Portal rapportiert werden. Die Arbeitsrapporte müssen vom Kunden unterschrieben werden. Ohne andere Anweisung sind die Tätigkeitsberichte spätestens am 2. Arbeitstag des Folgemonats der zuständigen Geschäftsstelle abzuliefern. Eine verspätete Ablieferung kann die Bezahlung der Rechnung um einen Monat verzögern. Die Vergütung des Honorars erfolgt innert 30 Tagen nach Eingang des unterschriebenen Tätigkeitsberichts.");
                builder.AppendText("5 BEWILLIGUNGEN: ☒ Das Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) bestätigt,dass er keiner Bewilligungspflicht zum Personalverleih im Sinne des AVG und der AVV unterliegt. Sofern es sich beim eingesetzten Talent,um einen Ausländer handelt,wird der Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie für die Erledigung der notwendigen Formalitäten besorgt sein. Das Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) haftet gegenüber der Comparta für den Schaden,der diesem aufgrund einer fehlenden Bewilligung entsteht. ZWEITER TEIL: ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMmungeN");
                builder.AppendText("6 SOZIALLEISTUNGEN: Der Verleihbetrieb verpflichtet sich,für alle arbeitsvertraglichen Ansprüche seiner eingesetzten Talente wie Salär,Ferien- und Krankenlohn,Entschädigung bei Militärdienst usw. im Rahmen der gesetzlich vorge-schriebenen Mindestvorschriften aufzukommen,für einen hinreichenden Versicherungsschutz zu sorgen sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialabrechnungen wie AHV,IV,EO,FAK,BVG,UVG usw. selbst vorzunehmen.");
                builder.AppendText("7 PFLICHTEN DER PARTEIEN: 7.1 Sorgfaltspflicht: Das Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) verpflichtet sich zur unbedingten Sorgfalt. Das Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) verpflichtet sich,die Aufträge gemäss den Instruktionen des Kunden und der Comparta auszuführen und die Comparta jederzeit über den Stand der Arbeiten zu informieren. Das Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) wird durch sein Leistungen keine Urheberrechte,Lizenzen oder andere Rechte Dritter verletzen.");
                builder.AppendText("7.2 Tätigkeitsberichte: Der Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) verpflichtet sich,über seinen zeitlichen Arbeitsaufwand einen Tätigkeitsbericht (Zeitrapport aus dem Portal) zu führen,welcher der Comparta jederzeit zur Einsicht offen steht. Comparta verlangt,dass das eingesetzte Talent diesen Tätigkeitsbericht dem Kunden des Einsatzbetriebs zur Kontrolle vorlegt und visieren lässt. Das Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) verpflichtet sich,den Tätigkeitsbericht entsprechend der hier definierten geltenden Regelungen zu erstellen und zu versenden.");
                builder.AppendText("7.3 Weisungen und Standards: Das Talent haltet die im Hause der Comparta sowie dem Einsatzbetriebs des Kunden herrschenden Arbeitsnormen,Weisungen,Betriebs- und Sicherheitsrichtlinien sowie auch die während des Einsatzes einzuführenden Standards ein. Die Comparta oder der Kunde mit seinem Einsatzbetrieb gewährleistet die entsprechende Instruktion des eingesetzten Mitarbeiters. Die Comparta sowie der Kunden bzw sein Einsatzbetrieb besitzt gegenüber dem eingesetzten Talent das alleinige Weisungs- und Kontrollrecht bezüglich der Ausführung der Arbeit. Er beachtet dabei insbesondere Weisungen und gesetzliche Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.");
                builder.AppendText("7.4 Ausbildung: Das Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) verpflichtet sich zum Besuch jener Aus- und Fortbildungskurse gemäss Absprache mit der Comparta,die für seine Tätigkeit im Rahmen der gemäss diesem Vertrag auszuführenden Tätigkeiten erforderlich sind. Die durch den Kursbesuch entstehenden Kosten (wie Zeit-,Fahrt-,Übernachtungs-,Verpflegungs-,Kurs-kosten usw.) werden vorbehaltlich anderer schriftlicher Regelungen vollumfänglich vom Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) getragen.");
                builder.AppendText("7.5 Teilnahme an @R_149_4045@ions-Veranstaltungen: Die Teilnahme an rein internen @R_149_4045@ions-Veranstaltungen und Anlässen der Comparta ist freiwillig,wird jedoch erwünscht.");
                builder.AppendText("8 HAFTUNG UND URHEBERRECHTE: 8.1 Haftung: Das Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) sichert zu,dass das Talent die Voraussetzungen und Fähigkeiten besitzt,um die in Ziff. 2.1 angegebenen Tätigkeiten auszuüben. Comparta ist nicht aufgrund eines Werkvertrages oder Auftrages beim Kunden bzw. dessen Einsatzbetriebs tätig; das Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) haftet demnach gegenüber der Comparta auch in keiner Weise für das Ergebnis der von seinem verliehenen Mitarbeiter erbrachten Leistungen. Der Verleihbetrieb haftet nur für die korrekte Auswahl des verliehenen Mitarbeiters.");
                builder.AppendText("8.2 Rechte am Arbeitsresultat und Urheberrechte: Sowohl das Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) wirdn nach Erfüllung der Einzelaufträge unaufgefordert alle Arbeitsunterlagen und Arbeitsergebnisse (wie Programme,Berichte und Dokumentationen) an Comparta oder nach dessen Weisungen an den Kunden zurückgeben bzw. abliefern. An allen fertigen und unfertigen Arbeitsergebnissen und Ideen,welche das eingesetzte Talent während seines Einsatzes bei Comparta oder dessen Kunden allein oder mit anderen entwirft oder ausarbeitet,stehen Comparta unabhängig von der Schützbarkeit alle Rechte umfassend zu. Mit der Unterzeichnung des Vertrags tritt der Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) sämtliche ihm zustehenden Urheberrechte an Unterlagen,Computerprogrammen etc.,welche er während seines Einsatzes allein oder mit anderen erarebitet,an die Comparta ab. Der Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) verpflichtet sich zur Übertragung sämtlicher Urheberrechte an Unterlagen,die er während seines Einsatzes allein oder mit anderen schafft,auf die Comprata. Insbesondere alle Arbeitsergebnisse,Verfahren,Programme und Methoden sind ausschliesslich Eigentum des Kundem bzw. Einsatzbetriebs und dürfen weder vom Taelnt,noch vom Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) anderweitig verwendet werden. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung gilt dies ebenso für alle bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Teilergebnisse. Die Comparta bestimmt allein über den Zeitpunkt der Veröffentlichung eines Werks. Er entscheidet auch allein darüber,ob,wann und wie das Werk geändert oder zur Schaffung eines Werks zweiter Hand verwendet oder in ein Sammelwerk aufgenommen werden darf. Für die Comparta besteht überdies keine Verpflichtung zur Publikation oder Rechtsausübung. Die Vergütung für die Abtretung dieser Rechte ist durch das vereinbarte Honorar abgegolten.");
                builder.AppendText("9 GEHEIMHALTUNG: Das Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Comparta und dessen Kunden,die ihm anvertraut oder bekannt geworden sind. Beide werden diese Geheimnisse weder verwerten noch Drittpersonen mitteilen oder Unterlagen – unabhängig ob in schriftlicher oder anderer Form – Dritten zugänglich machen. Die Parteien verpflichten sich überdies gegenseitig,über alle Geschäftsangelegenheiten,auch über den Inhalt des vorliegenden Vertrages und sonstiger mit dee Comparta bestehende Vertragsverhältnisse,gegenüber Dritten unbedingtes Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere gegenüber Kunden. Insbesondere wird das Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) sich keinerlei Angaben über die Honorarsätze gegenüber anderen Talenten von Kunden der Comparta oder gegenüber andren Kunden der Comparta machen. Eine Verletzung dieser Bestimmungen berechtigt die Comparta zur sofortigen Auflösung des Vertragsverhältnisses. Die vorliegende Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des vorliegenden Vertrages. Das Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) haftet gegenüber der Comparta für den Schaden,der aufgrund einer absichtlichen oder fahrlässigen Verletzung dieser Geheimhaltungsbestimmungen eingetreten ist.");
                builder.AppendText("10 AUSSENVERHÄLTNIS UND KONKURRENZKLAUSEL: 10.1 Aussenverhältnis: Das eingesetzte Talent tritt bei Kunden der Comparta im Namen der Comparta auf und wahrt dessen Interessen. Verhandlungen,die das Vertragsverhältnis zwischen Comparta und Kunden berühren,sind jedoch Sache der Comparta. Zur Vertretung der Comparta bedarf es besonderer schriftlicher Vollmachten.");
                builder.AppendText("11 ABWERBUNG: Das Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) verpflichtet sich,weder direkt noch indirekt,Talente der Comparta oder von Kunden der Comparta abzuwerben. Er wird zudem Talente der Comparta oder von Kunden der Comparta ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Comparta nicht bei sich beschäftigen oder überhaupt irgendwelche Vertragsverhältnisse mit solchen Talenten eingehen. Dieses Verbot gilt für den Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) 12 Monate über die Dauer dieses Vertrages. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses Abwerbe- und Beschäftigungsverbot gelten analog die Straf- und Schadens-Klauseln des Konkurrenzverbotes (Ziff. 10.2 Absatz 3).");
                builder.AppendText("12 SCHLUSSBESTIMmungeN: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Ungültigkeit oder Nichtigkeit einzelner Teile dieses Vertrages bewirken keine Ungültigkeit oder Nichtigkeit des gesamten Vertrages bzw. der darin enthaltenen gültigen Teile. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall,die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Be-stimmung zu ersetzen. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Gerichtsstand ist Zug.");
                builder.AppendText("3 Unterschriften: Zug,heute Talent als Privat Person oder Talent mit Abrechnungsfirma (Lieferant) des WorkCollaboration Portals. Zustimmung des Vertrag durch Bestätigung des entsprechenden Knopfes. Die Zustimmung wird im System gespeichert. Das Talent stimmt der Verwaltung seiner Daten bei Annahme diese Vertrags zu. Comparta AG Margrit Oberholzer Human Ressources Thomas Bucher Human Resources Operating Officer");
                builder.EndVoice();
                synthesizer.SpeakAsync(builder);
                return Page();
            }
            else
            {
                synthesizer.SpeakAsyncCancelAll();
                return Page();
            }
        }

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解决方法

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